Online-Beteiligung auslösen
Um eine Online-Beteiligung auszulösen, ist die entsprechende Lizenz erforderlich.
Für eine Beteiligung via Internet/Intranet ist ein entsprechender Zugang bei der beteiligten Behörde Voraussetzung, sodass sie von dort aus auf das sogenannte BauPortal zugreifen kann.
Ist das der Fall, kann in der Parametrierung diese Behörde für Online-Beteiligung einstellt werden, siehe Ämter/Behörden/TÖB.
In den Beteiligungsdaten ist die Option Online für diese Behörde voreingestellt.
Diese Einstellung erfolgt durch Verfahrensbetreuende.
Im Fall einer Online-Beteiligung brauchen Sie dann nur noch die Beteiligung auszulösen, siehe Beteiligung einzeln auslösen.
Online-Beteiligung mit elan (XBau)
Handelt es sich bei der Beteiligung um eine Online-Beteiligung durch elan (XBau), d. h. der Antrag wurde über ein Online-Portal gestellt, öffnen sich beim Auslösen in den Beteiligungsdaten die Zusatzfelder
-
Grund der Beteiligung
-
Medien
In diesem Fall wird keine E-Mail sondern eine XBau-Nachricht (300) an den Empfänger übermittelt, welche die Gegenseite zur Stellungnahme auffordert.
In diesem Fall läuft der Beteiligungs-Prozess wie folgt:
-
Es wird eine 300-Nachricht mit XBau versendet.
-
Das beteiligte Amt meldet sich zu einem unbestimmten Zeitpunkt mit einem Problem in der Prüfung zurück und sendet eine 301-Nachricht.
-
Die 301-Nachricht übernehmen Sie im "Nachrichten-Fenster" mit der Schaltfläche Daten übernehmen, siehe XBau-Nachrichten in Vorgang übernehmen.
Hierbei öffnet sich ein Dialog, in dem Sie die Stellungnahme einsehen können.Die Beteiligung bleibt, so wie sie ist, offen und wird nicht vom Programm bearbeitet!
-
Die Dokumente können Sie nun in der Beteiligung ergänzt/angepassen, so werden die Mängel aus der 301-Nachricht bearbeitet.
-
Die neue Versendung dieser Beteiligung wird per 302-Nachricht versendet, siehe (302) XBau-Nachricht "Angepasste Beteiligungsaufforderung".
Sobald von der Gegenseite eine 303-Nachricht versendet wird, ist der Prozess beendet.
Sie können den Beteiligungs-Prozess auch selber beenden, indem Sie nach dem Empfang einer 301-Nachricht der Gegenseite nicht mit einer 302-Nachricht antworten.
Sonstige Online-Beteiligung
Ist der Vorgang kein „echter“, über ein Online-Portal gestellter Online-Vorgang, sondern wird in den Beteiligungsdaten auf Online gestellt (Option Online ist markiert), dann wird nur keine Ausfertigung verbucht.
In diesem Fall wird die Beteiligung per E-Mail verschickt.
War der Artikel hilfreich?
|
|
Verwandte Themen
Beteiligungsdaten von Ämtern/Nachbarn bearbeiten
XBau-Nachrichten in Vorgang übernehmen
(302) XBau-Nachricht "Angepasste Beteiligungsaufforderung"
(303, 301) XBau-Nachricht "Stellungnahme" und "Ergebnis formelle Prüfung" über Beteiligung erhalten

